GWK wichtige Infos
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- Veröffentlicht am Freitag, 16. März 2018 18:15
- Geschrieben von Hellstern Thomas
Infos folgen ...
Statuten
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- Veröffentlicht am Freitag, 16. Februar 2018 13:17
- Geschrieben von Hellstern Thomas
Statuten 2018
NOV – Informationsmitglied – Was ist das?
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- Veröffentlicht am Sonntag, 15. Januar 2017 23:11
Die NOV vertritt die Interessen von rund 8500 Nordostschweizerischen Hundehaltern. Eigentliche Mitglieder sind die 64 Hundeclubs (SKG-Sektionen und Rasseclubs etc. ), welche an den Mitgliederversammlungen durch deren Delegierte jeweils vertreten sind und so ihre statutarischen Rechte ausüben.
Hauptaufgaben der NOV sind regelmässige Informationen, Durchführung von Kursen, Wettkämpfen und Prüfungen, Erstellen eines Terminkalenders und so weiter.
Mit der, nach den Statuten möglichen INFORMATIONSMITGLIEDSCHAFT möchten wir Einzelpersonen, unabhängig ihres Wohnsitzes oder ihrer Vereinszugehörigkeit, gegen einen Jahresbeitrag von 35 Franken, plus eine einmalige Einschreibegebühre von 50 Franken, die Möglichkeit bieten, persönlich in den Besitz der NOV-Informationen zu gelangen und Kurse zu NOV Tarifen, ausgenommen Gruppenleiterkurs, besuchen zu können. Durch Ihren Beitrag unterstützen Sie also die NOV und erhalten gleichzeitig ein Informations- und Teilnahmerecht.
Info-Mitglieder dürfen an NOV-Mitgliederversammlungen teilnehmen, haben aber kein Stimm- und Wahlrecht.
Wie wird man NOV - Informationsmitglied?
Sind sie interessiert?
Dann füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus und senden die Daten ab. Damit sind Sie als Info-Mitglied notiert. Wir werden Ihnen umgehend eine Bestätigung und einen Einzahlungsschein zustellen.
Vielen Dank.
Shop
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- Veröffentlicht am Sonntag, 19. Januar 2014 12:01
- Geschrieben von Hellstern Thomas
Über die Firma Zatex können diverse Kleidungsstücke mit NOV-Logo bezogen werden.
Im nebenstehenden Katalog seht Ihr eine kleine Auswahl der Produkte.
Link zur Bestellung bei Zatex: www.zatex.ch
Grussworte
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- Veröffentlicht am Donnerstag, 08. August 2013 13:38
- Geschrieben von Messmer Gerda
Grusswort SKG Präsident Peter Rub
Adressänderung
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- Veröffentlicht am Mittwoch, 24. April 2013 22:35
- Geschrieben von Messmer Gerda
Besten Dank für die Mitteilung der Adressänderungen.
Sponsoring
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- Veröffentlicht am Mittwoch, 10. April 2013 19:43
- Geschrieben von Hellstern Thomas
Sponsoring
Mit der Miete eines Werbebanners können Sie die Bestrebungen der NOV unterstützen, diese Website als Plattform für die Interessen von rund 8500 Nordostschweizerischen Hundehaltern zu unterhalten.
Konditionen
B x H in Pixel | Grösse | Preis / Jahr | |
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Grosses Banner | max. 500 x 100 | max. 60 KB | Fr. 300.-- |
Kleines Banner | max. 180 x 45 | max. 15 KB | Fr. 100.-- |
Akzeptierte Datei-Formate: JPG, PNG, GIF
Die Anzahl der Banner ist beschränkt auf 10 grosse und 20 kleine Banner.
Die Banner werden nach Zufallsprinzip abwechselnd und auf allen Seiten der Homepage angezeigt. Wird ein Banner angeklickt, wird der Besucher auf Ihre Homepage weitergeleitet.
Wenn Sie daran interssiert sind, ein Werbebanner auf der Homepage der NOV zu schalten, setzen Sie sich bitte mit unserer Präsidentin in Verbindung. Oder Sie öffnen gleich das Word-Formular, füllen es aus, drucken es aus und senden es an die Adresse der Präsidentin.
Die NOV entscheidet endgültig, ob ein Banner akzeptiert wird.
Diese Sponsoren unterstützen den Hundesport bereits:
Sponsoren
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- Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Dezember 2012 21:54
- Geschrieben von Messmer Gerda
Unsere Sponsoren: Wir danken herzlich für die Unterstützung! |
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Helferpatronat |
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Jubiläumssponsor |
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KVF |
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Stadt und Werkbetriebe Frauenfeld |
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Weiterbildungen GL und SKN
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- Veröffentlicht am Donnerstag, 16. August 2012 17:05
- Geschrieben von Messmer Gerda
Ab 2015: Zur Validierung des Diploms müssen innert 4 Kalenderjahren mindestens 4 von der Fachstelle Ausbildung anerkannte ganztägige Weiterbildungsveranstaltungen besucht werden. Mindestens eine dieser 4 obligatorischen Weiterbildungen muss von der Ausbildungsleitung namentlich als Fortbildungs-Veranstaltungen anerkannt und entsprechend ausgeschrieben sein.
Fort- und Weiterbildung, was ist was und wieso die Unterscheidung, von Christina Sigrist
Alle weiterführende Ausbildungen der SKG sind als Weiterbildung anerkannt: SKN-, TKAMO, TKGS, Brevet TKJH, Polydog, WGL, AKH.
Unsere Kurse sind als Weiterbildung für SKG Hundetrainer anerkannt.
Alle Theorie-Module des Gruppenleiterkurses sind als Fortbildung für alle SKG Hundetrainer anerkannt!
Generell gilt: das HTZ ist freiwillig. Möchten Sie es nicht, entstehen Ihnen daraus keine Nachteile (Sie behalten Ihre Ausbildungsdiplome
(GL, SKN-A und WeGL)). Sie profitieren jedoch auch nicht von den Vorteilen (u.a. Vergünstigungen auf Weiterbildungen der Fachstelle
Ausbildung, Publikation auf der Website der SKG und periodisch im „Hunde“, Ermässigungen auf Dienstleistungsangebote wie z. B.
Hunde-Verhaltenskonsultationen, Coaching-, Super- und Intervising-Angeboten, Kontrolle der Weiterbildungen).
Christine Sigrist: Was das HTZ anbelangt, stelle ich klar: das HTZ hat mit der Anerkennung von Weiter- und Fortbildungen grundsätzlich nichts zu tun. Das eine (nämlich das Anerkennungsverfahren von Fort-und Weiterbildungen) ist eine inhaltliche und somit fachliche Qualitätssicherung der von der SKG propagierten Weiter- und Fortbildungen und damit auch der entsprechenden Grundausbildungen der SKG. Das andere (nämlich das HTZ) ist eine formale Qualitätssicherung im Sinne einer Weiterbildungskontrolle bzw. einer Kontrolle der Erfüllung der Weiterbildungspflicht.
Die Erneuerung bzw. Beantragung der Erneuerung eines HTZ ist in der «Holschuld» des Inhabers oder Interessenten, d.h. er muss den Nachweis erbringen, dass er die Bedingungen erfüllt. Gleichzeitig stimmt er zu, dass er sich für die nächsten 4 Jahre der QS der SKG unterzieht, die Vertragsbedingungen kennt und anerkennt und in Sachen kynologische Ausbildung ein eigentlicher Kunde der SKG ist. Als SKG-Ausbildungs-Kunde hat er (und dafür bezahlt er ja auch) eine Sonderstellung und Anrecht auf Sonderleistungen oder eben eine Sonderbehandlung im Umfeld von SKG-Ausbildungen.
Gleichwertigkeiten sind jedoch selbstverständlich über die Diplome bzw. die erfolgreich absolvierten Ausbildungen definiert. Das heisst, auch wenn jemand nicht im Besitz eines HTZ ist, kann er, wenn er die entsprechenden TN-Bestätigungen oder Diplome vorweisen kann, von Gleichwertigkeiten profitieren. Ein nicht vorhandenes oder aktuell nicht gültiges HTZ ändert nichts daran, dass er ein definiertes Anrecht auf eine Gleichwertigkeitsanerkennung hat.
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- Veröffentlicht am Samstag, 04. August 2012 16:36
- Geschrieben von Hellstern Thomas
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