Weiterbildungen GL und SKN

Ab 2015: Zur Validierung des Diploms müssen innert 4 Kalenderjahren mindestens 4 von der Fachstelle Ausbildung anerkannte ganztägige Weiterbildungsveranstaltungen besucht werden. Mindestens eine dieser 4 obligatorischen Weiterbildungen muss von der Ausbildungsleitung namentlich als Fortbildungs-Veranstaltungen anerkannt und entsprechend ausgeschrieben sein.

Fort- und Weiterbildung, was ist was und wieso die Unterscheidung, von Christina Sigrist

Alle weiterführende Ausbildungen der SKG sind als Weiterbildung anerkannt: SKN-, TKAMO, TKGS, Brevet TKJH, Polydog, WGL, AKH.

Unsere Kurse sind als Weiterbildung für SKG Hundetrainer anerkannt.

Alle Theorie-Module des Gruppenleiterkurses sind als Fortbildung für alle SKG Hundetrainer anerkannt!

HTZ Infoblatt 26.2.2016

Generell gilt: das HTZ ist freiwillig. Möchten Sie es nicht, entstehen Ihnen daraus keine Nachteile (Sie behalten Ihre Ausbildungsdiplome

(GL, SKN-A und WeGL)). Sie profitieren jedoch auch nicht von den Vorteilen (u.a. Vergünstigungen auf Weiterbildungen der Fachstelle

Ausbildung, Publikation auf der Website der SKG und periodisch im „Hunde“, Ermässigungen auf Dienstleistungsangebote wie z. B.

Hunde-Verhaltenskonsultationen, Coaching-, Super- und Intervising-Angeboten, Kontrolle der Weiterbildungen). 

Christine Sigrist: Was das HTZ anbelangt, stelle ich klar: das HTZ hat mit der Anerkennung von  Weiter- und Fortbildungen grundsätzlich nichts zu tun. Das eine (nämlich das Anerkennungsverfahren von Fort-und Weiterbildungen) ist eine inhaltliche und somit fachliche Qualitätssicherung der von der SKG propagierten Weiter- und Fortbildungen und damit auch der entsprechenden Grundausbildungen der SKG. Das andere (nämlich das HTZ) ist eine formale Qualitätssicherung im Sinne einer Weiterbildungskontrolle bzw. einer Kontrolle der Erfüllung der Weiterbildungspflicht.
Die Erneuerung bzw. Beantragung der Erneuerung eines HTZ ist in der «Holschuld» des Inhabers oder Interessenten, d.h. er muss den Nachweis erbringen, dass er die Bedingungen erfüllt. Gleichzeitig stimmt er zu, dass er sich für die nächsten 4 Jahre der QS der SKG unterzieht, die Vertragsbedingungen kennt und anerkennt und in Sachen kynologische Ausbildung ein eigentlicher Kunde der SKG ist. Als SKG-Ausbildungs-Kunde hat er (und dafür bezahlt er ja auch) eine Sonderstellung und Anrecht auf Sonderleistungen oder eben eine Sonderbehandlung im Umfeld von SKG-Ausbildungen.
Gleichwertigkeiten sind jedoch selbstverständlich über die Diplome bzw. die erfolgreich absolvierten Ausbildungen definiert. Das heisst, auch wenn jemand nicht im Besitz eines HTZ ist, kann er, wenn er die entsprechenden TN-Bestätigungen oder Diplome vorweisen kann, von Gleichwertigkeiten profitieren. Ein nicht vorhandenes oder aktuell nicht gültiges HTZ ändert nichts daran, dass er ein definiertes Anrecht auf eine Gleichwertigkeitsanerkennung hat.
 

 

 

 

 

 

© Copyright 2024 by NOV. Alle Rechte vorbehalten!   —   Site designed by Topas Informatik AG