SKG News Plakat Richtigstellung 9.4.2020

Sehr geehrte Präsidentinnen und Präsidenten

Die Wege der Bundesverwaltung sind unergründlich......

Nachdem durch die Verordnung des Bundesrates die Möglichkeiten für Hundehalter, Ihre Vierbeiner artgerecht und tierschutzkonform zu bewegen und beschäftigen, stark eingeschränkt wurden, hat sich die SKG in intensiven Verhandlungen mit dem BLV für mögliche Verbesserungen eingesetzt. Ziel der Verhandlungen war und ist, das Wohl des Hundes auch in dieser schwierigen Zeit sicherzustellen.

Der Beginn der Brut- und Setz-Zeit am 1. April hat die Situation für Hundehalter erheblich erschwert. War die Pflicht aus dem Tierschutzgesetz - Hunde artgerecht bewegen und auslasten - bis dahin für Private noch erfüllbar, wird diese Möglichkeit nun durch die Leinenpflicht erheblich eingeschränkt und teilweise verunmöglicht. Der betroffene Hundehalter kann im Moment wählen: verstosse ich gegen die Leinenpflicht oder gegen das Tierschutzgesetzt. Dieser Zustand ist aus unserer Sicht nicht tragbar.

Zusätzlich gilt es zu erwähnen, dass die Auslegung des BLV, desselben Artikels in der  Verordnung zu COVID-19 bei den Pferden, genau diese Erfüllung der Auflagen des Tierschutzgesetzes vorsieht: https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/das-blv/auftrag/one-health/coronavirus.html

Mit diesen Argumenten haben wir letzte Woche zusammen mit Mitarbeitern des BLV einen Vorschlag erarbeitet und diesen gemeinsam textlich umgesetzt.

Am letzten Freitag haben wir schlussendlich das OK für den Text direkt vom BLV per E-Mail erhalten.

Voller Vorfreude und Engagement haben wir daraus ein Plakat gestaltet und die Information unseren Präsidentinnen und Präsidenten weitergleitet.

Kurz nach dem Versand hat uns das BLV kontaktiert und ihre Zusage vom Freitag zurückgenommen.

Untenstehendes E-Mail hat uns Herr Kaspar Jörger mit der Bitte um Weiterleitung an alle Adressaten zugestellt:

Sehr geehrte Frau Riesen

Sehr geehrter Herr Rogger

Die SKG hat heute Morgen eine Plakatvorlage zur Information für die Benützung von Vereinsplätzen zum Hundetraining während der Corona Pandemie an die Vereinspräsidenten geschickt.

Die Information lautet, dass die Vereinsplätze durch die Vereinsmitglieder unter Beachtung der BAG-Massnahmen benützt werden dürfen.

Leider hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV die Antwort auf die entsprechende Anfrage der SKG unklar formuliert und deshalb ist es zu einem Missverständnis gekommen.

Das BLV entschuldigt sich hiermit in aller Form dafür.

Es gelten weiterhin die Vorgaben, wie sie in den FAQs des BLV formuliert sind. Das heisst: «Vereinshallen und Vereinsplätze für Hunde sind zu schliessen. Die genügende Bewegung der Hunde ist ausserhalb derselben sicherzustellen. Keine Ausnahmen zulässig“.

Wir bitten sie diese Richtigstellung den Adressaten zukommen zu lassen und danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis

Freundliche Grüsse

Kaspar Jörger

Kaspar Jörger, Dr.med.vet.

Mitglied der Geschäftsleitung

Member of the Executive Board

Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Abteilung Tierschutz

Schwarzenburgstrasse 155

3003 Bern, Switzerland
Tel. +41 58 463 84 87

Mobile +41 78 848 22 22

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

www.blv.admin.ch

Die Plakate dürfen also nicht eingesetzt werden und wir bitten Sie, die Vorlagen zu löschen.

Über diesen „Rückzieher“ sind wir natürlich sehr enttäuscht und erachten unser ursprüngliches Anliegen – Engagement für eine art- und tierschutzgerechte Hundehaltung in dieser schwierigen Zeit – als äusserst wichtig und werden auch weiterhin dafür kämpfen.

Wir werden unsere Anfrage an das BLV – dringliche Anpassung der Verordnung zu Covid-19 in Bezug auf die Nutzung der Trainingsplätze für Hunde – erneut deponieren und hoffen, dass wir für die Zeit nach dem 26. April eine Lösung finden.  

Herzliche Grüsse und „Bliibed dehei, bliibed gsund“

Hansueli Beer                        Andreas Rogger

Präsident                               Geschäftsführung


 

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