SKG Newsletter August 2020

 

Mitgliederausweis 2021

Die SKG-Mitgliederdatenbank (MDB) ist jetzt bereits über ein Jahr alt und die Vereine die damit arbeiten haben uns ihre Rückmeldungen gegeben. Wir arbeiten laufend daran, das System zu komplettieren und werden Sie entsprechend informieren.
 
Eine der Funktionalitäten auf dem System ist der Mitgliederausweis. Dieser kann von jedem Mitglied selber und jederzeit ausgedruckt werden. Im Laufe des letzten Jahres hatten wir unzählige Rückmeldungen, dass der postalische Versand eines Ausweises welcher digital so oder so vorliegt eine unzumutbare Belastung der Umwelt darstellt. Dieses Argument, gepaart mit den durch den Versand generierten Kosten, hat den Zentralvorstand dazu bewogen auf den Versand von Ausweisen im Jahr 2021 zu verzichten.

Vereine die bei der MDB mitmachen, erhalten Anfang Jahr ein Schreiben mit dem Hinweis, dass der neue Ausweis online ist und Ihre Mitglieder diesen nun herunterladen können.

Die Vereine die bei der MDB nicht dabei sind erhalten eine elektronische Vorlage mit einer «SKG Jahres-Vignette» die sie auf ihren vereinsinternen Mitgliederausweisen aufdrucken können.



SKG DV 2020 Info

 

SKG Newsletter Juli 2020

Delegiertenversammlung nicht in Balsthal

Die Entscheidung der Kantone der Nordwestschweiz punkto Corona-Massnahmen – Veranstaltungen sind nur bis 100 Personen ohne Auflagen möglich – hat den Zentralvorstand der SKG dazu bewogen, die diesjährige Delegiertenversammlung im Umlaufverfahren durchzuführen.
Das Datum wurde bereits mehrfach verschoben; jetzt hat der SKG-Zentralvorstand entschieden, dass die für den 29. August in Balsthal SO geplante Delegiertenversammlung nicht stattfindet, sondern im Umlaufverfahren, das heisst elektronisch, durchgeführt wird. Die Präsidentinnen und Präsidenten der Lokalsektionen und Rasseclubs erhalten per E-Mail die Unterlagen zur DV sowie ein Abstimmungsformular, worauf der Name des Vereins und die Anzahl Delegiertenstimmen notiert sind. Dieses Formular muss der Präsident und allenfalls, wenn im Verein so vorgeschrieben, eine weitere unterschriftsberechtigte Person ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per Post an die SKG-Geschäftsstelle retournieren. Zeitraum: Bis am 25. September. Es werden nur die dringendsten Punkte traktandiert. Die Ergebnisse werden im Oktober in Form eines Newsletters versendet.

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TKGS Schutzkonzept ab 8.6.2020

TKGS Schutzkonzept für Veranstaltungen

 

SKG Newsletter Mai 2020

 

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Save the Date

29.08.2020 - Delegiertenversammlung / Assemblée des délégués

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Informationen

1.       Delegiertenversammlung verschoben auf den 29. August 2020

2.       Kreuzlingen verschoben auf unbestimmt – Alternativen sind in Abklärung

3.       Verschiebung der Generalversammlung unserer Mitgliedsvereine –
          Empfehlungen und Möglichkeiten

4.       Ankörungen

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SKG News Schutzkonzept 4.5.2020

Sehr geehrte Damen und Herren Präsidentinnen und Präsidenten

 Am letzten Freitag haben wir vom BLV die ersten Erklärungen zur Umsetzung der Bestimmungen für die Bereiche Hundesport und Hundeschulen erhalten. Gerne fassen wir für Sie zusammen, was ab dem 11. Mai für wen und unter welchen Bedingungen erlaubt ist: 

Grundsatz

Der Bund macht in der Auslegung der Verordnung einen Unterschied zwischen Kursen mit dem Ziel der Sozialisierung/Erziehung und dem Sport-Training.

Das heisst: Der Anbieter (respektive der Verein) entscheidet selber, ob sein Kurs/seine Veranstaltung als „Erziehungskurs“ oder als „Sporttraining“ definiert wird. Er muss klar ausschreiben, in welche Kategorie der Anlass gehört und sich an die entsprechenden Vorschriften halten.

Der entsprechende Text vom BLV lautet:

«Der Hundesport fällt in der Covid-19 Verordnung 2 nicht untere die gleiche Rechtsnorm wie Hundeschule/Hundeunterricht und darum gibt es Unterschiede. 
Jeglicher Breitensport ist auf max. 5 Personen beschränkt (inkl. unterrichtende Person). Daher gilt beim Hundesport die Beschränkung auf 5 Personen! Unter Hundesport verstehen wir alles, was nicht der Sozialisierung/Erziehung von Hunden dient. Sozialisierungs- und Erziehungskurse werden nicht unter Sport subsumiert, sondern unter Dienstleistungen. Dienstleistungen sind bezüglich Gruppengrösse nicht beschränkt!»

Schutzkonzept als pdf-Datei

Jeder Anbieter muss über ein Schutzkonzept verfügen. Zusammen mit dem VKAS haben wir für Sie ein Musterschutzkonzept erarbeitet welches wir ihnen als Dateianlage zusenden. Sie können die Vorlage auch auf der Homepage der SKG herunterladen. Wir bitten Sie, dieses Konzept mit den für Ihren Verein/Betrieb relevanten Punkten zu ergänzen und sich nachher in der Umsetzung genau daran zu halten.

 Wir haben bewusst auf Logos verzichtet, dieses Konzept darf frei geteilt und verwendet werden.

 Das Dokument wird als Word-Dokument versendet, damit die einzelnen Vereine/ Betriebe die für sie notwendigen Anpassungen einfügen können

Die Übersetzung des Schutzkonzepts wird im Verlauf der Woche auf der Webseite der SKG publiziert.

Im Rahmen der Ausarbeitung dieser Richtlinien haben sich zwei Punkte herauskristallisiert, die einer Klärung bedürfen:

Platzgrössen/Hallenbenutzung

Zu diesem Thema haben uns die meisten Fragen erreicht.

Für Sporttrainings ist die Gruppengrösse auf vier Mensch-Hund Teams plus ein Trainer beschränkt. Für eine Gruppe dieser Grösse erscheint uns ein Platz von 300 m2 sinnvoll und ausreichend.

Für Kurse im Bereich Sozialisierung/Erziehung gibt es keine Beschränkung der Teilnehmerzahl. Dort erscheint uns eine Fläche von 50 m2 pro teilnehmendes Mensch-Hund Team als sinnvoll und kontrollierbar.

Wenn sie grössere Plätze oder Hallen haben können sie diese also gemäss ihren Bedürfnissen durch Umzäunungen unterteilen. Sie müssen einfach sicherstellen, dass weder Personen noch Hunde von einem auf den nächsten Platz gelangen können.

Alle Quadratmeterzahlen sind Empfehlungen, welche aufgrund der Vorgaben anderer Branchen und den speziellen Bedürfnissen der Hundewelt errechnet wurden.

Kurse im öffentlichen Raum

Sobald ein Angebot im öffentlichen Raum stattfindet, muss der Anbieter sicherstellen das er die Vorgaben des Schutzkonzeptes auch weiterhin einhalten kann.

 Die Regelung des BAG – keine Gruppen grösser als fünf Personen – ist übergeordnet und gilt dort auch für Kurse mit dem Ziel Erziehung/Sozialisierung.

 Somit sind sowohl Trainings für Mantrailing, Sanihunde usw. als auch Erziehungskurse mit vier Mensch-Hund Teams und einem Trainer möglich.

 Diese Bestimmungen und deren Umsetzung sind nicht einfach und erden sicher noch für einige Diskussionen sorgen. Wir sind aber überzeugt, dass sie, wenn sie sich gründlich vorbereiten und an die Richtlinien des Bundes halten, ihren Mitgliedern, Kunden und allen interessierten Hundehaltern zügig und effizient wieder eine Perspektive bieten können.

 Freuen wir uns gemeinsam auf die Zeit nach dem 11. Mai – für unsere Hunde und für uns!

 Herzliche Grüsse und „Blliebed dehei – bliiebed gsund“

 Hansueli Beer                            Andreas Rogger

Präsident                                   Geschäftsführer

 


 

SKG News Covid-19 30.4.2020

Gültig ab 11. Mai 2020!

SKG News Covid-19 30.4.2020 als pdf-Datei

 

 

SKG News Covid-19 28.4.2020

SKG News zu Covid-19 28.4.20220

Gültig bis am 10. Mai 2020!

 

SKG News Corona Virus 23.4.2020

Mitteilung als pdf-Datei zum Herunterladen

 

SKG News Corona Virus 21.4.2020

SKG News als pdf-Datei zum Herunterladen

Sehr geehrte Damen und Herren Präsidentinnen und Präsidenten
Im Anschluss an die Pressekonferenz vom letzten Donnerstag haben wir die dort getätigten Aussagen analysiert und sofort mit dem BLV bezüglich Ausle-gung Kontakt aufgenommen.
Die Eckpunkte sind klar:
 Der ganze Bereich Hundetraining und -sport gehört in die Gruppe «Frei-zeitbeschäftigungen»
In diesem Bereich sind sämtliche kommerziellen und nicht kommerziellen Akti-vitäten bis auf weiteres verboten und Vereinsplätze und Hundehallen sind ge-schlossen zu halten.
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/das-blv/auftrag/one-health/coronavirus.html#839000738
Über eine eventuelle Lockerung entscheidet der Bundesrat frühestens Anfang Juni. Wir sitzen also im selben Boot, wie die gesamte Tourismusindustrie, die Restaurants und der Sport.
Eine Anpassung dieser Verordnung ist nur durch den Bundesrat möglich.
Zur Sicherstellung des Tierwohls haben wir beim BLV am letzten Freitag einen Antrag zur Benutzung der Hundeplätze durch Einzelpersonen mit dem gefor-derten Schutzkonzept eingegeben. Die Antwort auf dieses Gesuch ist ausste-hend.
Bezüglich Kommunikation haben wir von vielen Einzelpersonen, die in einem SKG Verein Mitglied sind Anfragen erhalten. Wir bitten Sie als Vereinspräsiden-ten deshalb noch einmal, die regelmässigen Updates die wir an Sie versen-den, Ihren Mitgliedern auch weiter zu leiten. Die Infos sind jederzeit auf der Website der SKG verfügbar: https://www.skg.ch/covid-19
Auch wir sind über diese Entwicklung nicht glücklich und sind laufend in direk-tem Kontakt mit dem BLV bezüglich der Möglichkeiten und der Entwicklung. An erster Stelle kommt das Wohl unserer Hunde und anschliessend die Bedürf-nisse unserer Mitgliedsvereine.
Herzliche Grüsse und «Bllibed dehei – bliibed gsund»
Hansueli Beer Andreas Rogger
Präsident Geschäftsführer

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