SKG Newsletter Juli 2020

Delegiertenversammlung nicht in Balsthal

Die Entscheidung der Kantone der Nordwestschweiz punkto Corona-Massnahmen – Veranstaltungen sind nur bis 100 Personen ohne Auflagen möglich – hat den Zentralvorstand der SKG dazu bewogen, die diesjährige Delegiertenversammlung im Umlaufverfahren durchzuführen.
Das Datum wurde bereits mehrfach verschoben; jetzt hat der SKG-Zentralvorstand entschieden, dass die für den 29. August in Balsthal SO geplante Delegiertenversammlung nicht stattfindet, sondern im Umlaufverfahren, das heisst elektronisch, durchgeführt wird. Die Präsidentinnen und Präsidenten der Lokalsektionen und Rasseclubs erhalten per E-Mail die Unterlagen zur DV sowie ein Abstimmungsformular, worauf der Name des Vereins und die Anzahl Delegiertenstimmen notiert sind. Dieses Formular muss der Präsident und allenfalls, wenn im Verein so vorgeschrieben, eine weitere unterschriftsberechtigte Person ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per Post an die SKG-Geschäftsstelle retournieren. Zeitraum: Bis am 25. September. Es werden nur die dringendsten Punkte traktandiert. Die Ergebnisse werden im Oktober in Form eines Newsletters versendet.

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