Tag des Hundes 2020 verschoben auf 8.5.2021

Der Bundesrat hat letzte Woche die geltenden Massnahmen bis zum 26. April verlängert. Anschliessend ist eine schrittweise Lockerung geplant. Da in der Planung der Freizeitbereich in einem späten Schritt von dieser Lockerung profitieren wird, wird die Durchführung des «Tag des Hundes» verunmöglicht und wir sind leider gezwungen, diesen auf das Jahr 2021 zu verschieben.

Als neues Durchführungsdatum wurde der 8. Mai 2021 definiert.

Die SKG bedankt sich bei allen Vereinen und Sektionen, welche sich für diesen Tag angemeldet haben für ihre bereits geleistet Arbeit und wir hoffen, dass Sie auch im nächsten Jahr wieder voller Eifer mit dabei sind.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag und „bllibed dehei, bliibed gsund!“

SKG News Plakat Richtigstellung 9.4.2020

Sehr geehrte Präsidentinnen und Präsidenten

Die Wege der Bundesverwaltung sind unergründlich......

Nachdem durch die Verordnung des Bundesrates die Möglichkeiten für Hundehalter, Ihre Vierbeiner artgerecht und tierschutzkonform zu bewegen und beschäftigen, stark eingeschränkt wurden, hat sich die SKG in intensiven Verhandlungen mit dem BLV für mögliche Verbesserungen eingesetzt. Ziel der Verhandlungen war und ist, das Wohl des Hundes auch in dieser schwierigen Zeit sicherzustellen.

Der Beginn der Brut- und Setz-Zeit am 1. April hat die Situation für Hundehalter erheblich erschwert. War die Pflicht aus dem Tierschutzgesetz - Hunde artgerecht bewegen und auslasten - bis dahin für Private noch erfüllbar, wird diese Möglichkeit nun durch die Leinenpflicht erheblich eingeschränkt und teilweise verunmöglicht. Der betroffene Hundehalter kann im Moment wählen: verstosse ich gegen die Leinenpflicht oder gegen das Tierschutzgesetzt. Dieser Zustand ist aus unserer Sicht nicht tragbar.

Zusätzlich gilt es zu erwähnen, dass die Auslegung des BLV, desselben Artikels in der  Verordnung zu COVID-19 bei den Pferden, genau diese Erfüllung der Auflagen des Tierschutzgesetzes vorsieht: https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/das-blv/auftrag/one-health/coronavirus.html

Mit diesen Argumenten haben wir letzte Woche zusammen mit Mitarbeitern des BLV einen Vorschlag erarbeitet und diesen gemeinsam textlich umgesetzt.

Am letzten Freitag haben wir schlussendlich das OK für den Text direkt vom BLV per E-Mail erhalten.

Voller Vorfreude und Engagement haben wir daraus ein Plakat gestaltet und die Information unseren Präsidentinnen und Präsidenten weitergleitet.

Kurz nach dem Versand hat uns das BLV kontaktiert und ihre Zusage vom Freitag zurückgenommen.

Untenstehendes E-Mail hat uns Herr Kaspar Jörger mit der Bitte um Weiterleitung an alle Adressaten zugestellt:

Sehr geehrte Frau Riesen

Sehr geehrter Herr Rogger

Die SKG hat heute Morgen eine Plakatvorlage zur Information für die Benützung von Vereinsplätzen zum Hundetraining während der Corona Pandemie an die Vereinspräsidenten geschickt.

Die Information lautet, dass die Vereinsplätze durch die Vereinsmitglieder unter Beachtung der BAG-Massnahmen benützt werden dürfen.

Leider hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV die Antwort auf die entsprechende Anfrage der SKG unklar formuliert und deshalb ist es zu einem Missverständnis gekommen.

Das BLV entschuldigt sich hiermit in aller Form dafür.

Es gelten weiterhin die Vorgaben, wie sie in den FAQs des BLV formuliert sind. Das heisst: «Vereinshallen und Vereinsplätze für Hunde sind zu schliessen. Die genügende Bewegung der Hunde ist ausserhalb derselben sicherzustellen. Keine Ausnahmen zulässig“.

Wir bitten sie diese Richtigstellung den Adressaten zukommen zu lassen und danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis

Freundliche Grüsse

Kaspar Jörger

Kaspar Jörger, Dr.med.vet.

Mitglied der Geschäftsleitung

Member of the Executive Board

Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Abteilung Tierschutz

Schwarzenburgstrasse 155

3003 Bern, Switzerland
Tel. +41 58 463 84 87

Mobile +41 78 848 22 22

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

www.blv.admin.ch

Die Plakate dürfen also nicht eingesetzt werden und wir bitten Sie, die Vorlagen zu löschen.

Über diesen „Rückzieher“ sind wir natürlich sehr enttäuscht und erachten unser ursprüngliches Anliegen – Engagement für eine art- und tierschutzgerechte Hundehaltung in dieser schwierigen Zeit – als äusserst wichtig und werden auch weiterhin dafür kämpfen.

Wir werden unsere Anfrage an das BLV – dringliche Anpassung der Verordnung zu Covid-19 in Bezug auf die Nutzung der Trainingsplätze für Hunde – erneut deponieren und hoffen, dass wir für die Zeit nach dem 26. April eine Lösung finden.  

Herzliche Grüsse und „Bliibed dehei, bliibed gsund“

Hansueli Beer                        Andreas Rogger

Präsident                               Geschäftsführung


 

Tag des Hundes Info 25.3.

Liebe Kolleginnen und Kollegen 

Mit viel Elan haben wir uns daran gemacht den Tag des Hundes vom 9. Mai 2020 zu einem Erlebnis für Vereinsmitglieder aber auch für unsere Besucher zu machen. In vielen Vereinen ist auf diesen Tag hingearbeitet worden.

Und nun das. Das Coronavirus versucht uns einen Strich durch die Rechnung zu machen.

Wir haben deshalb folgendes entschieden:

Wir werden bis zum 20. April zuwarten und werden dann abschätzen ob die Restriktionen des Bundesrates noch weitergehen werden, oder ob die Lockerungen bis am 9. Mai soweit fortgeschritten sind, dass einer Durchführung nichts im Wege steht. 

Grundsätzlich:

Bis am 20. April 2020 werden keine weiteren Werbemassnahmen für den Tag des Hundes gemacht.

Für danach gibt es zwei Szenarien:

1. Die Lockerung und die Vorgaben des Bundesrates ermöglichen uns den Tag des Hundes    am 9. Mai 2020 durchzuführen.

Wir werden in den verbleibenden zwei Wochen eine Werbekampagne starten, dass der Tag des Hundes ein Erfolg für alle wird. 

2. Es gibt keine Lockerung des Bundesrates und wir können den Tag des Hundes am   9. Mai 2020 nicht durchzuführen.

            Der Tag des Hundes 2020 wird ersatzlos gestrichen und im 2021 erstmals durchgeführt.

Wir bitten Euch den Tag vorzubereiten um bereit zu sein, wenn eine Durchführung klappt, zum heutigen Zeitpunkt ist es nicht möglich abzuschätzen ob eine Durchführung möglich ist oder nicht.

Freundliche Grüsse
Peter Bieri
Projektleitung Tag des Hundes

SKG News Corona Virus 20.3.2020

SKG News vom 20.3.2020 Empfehlungen der SKG zum Vereinsleben als pdf

SKG News Corona Virus 16.3.2020

Balsthal, 16. März 2020
Corona Virus: Empfehlungen der SKG zum Vereinsleben und Trainingsbetrieb
Sehr geehrte Damen und Herren Präsidentinnen und Präsidenten,
Seit der Verordnung des Bundesrates von heute Nachmittag sind die offenen
Punkte geklärt:
In der ganzen Schweiz müssen sämtliche Geschäfte schliessen, die nicht der
Grundversorgung dienen. Alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit mehr
als 50 Personen we rden verboten. Restaurants, Kinos, Museen und Discos gehen
zu. Auch sämtliche Sportanlässe, Trainings oder Proben werden untersagt.
Damit sind sämtlich organisierten Veranstalt ungen unserer Mitgliedsvereine bis zum
19. April 2020 untersagt.
Wir bitten unsere Vereine diese Weisungen strikte einzuhalten; nur wenn wir alle
unseren Beitrag leisten die Verbreitung dieses Virus zu verlangsamen können wir
mithelfen die Schwachen in unsere r Gesellschaft zu schützen.
In diesem Sinne würden wir uns sehr freuen, wenn Sie die Aktion von Kurt
Aeschbacher, Botschafter des Hundes 2020, unterstützen würden. Infos dazu
finden Sie auf der Internetseite www.solibox.ch.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit herzlichen und nachdenklichen Grüssen und einem Appell an alle Mitglieder:
Nur gemeinsam sind wir stark Gegenseitige Hilfe zum Wohle der Gesellschaft und
unserer Hunde.
Hansueli Beer, Präsident
Andreas Rogger, Geschäftsführer
Tag des Hundes 2020
Im Moment halten wir an der bereits kommunizierten Meinung fest, dass wir über
die Durchführung Mitte April Entscheiden. Anschliessend bleibt uns genügend Zeit,
den Anlass gebührend zu bewerben oder zu verschieben

Mitteilung als pdf-Datei

 

 

SKG Empfehlung zum Corona Virus

Corona Virus: Empfehlungen der SKG zum Vereinsleben und Trainingsbetrieb
Sehr geehrte Damen und Herren Präsidentinnen und Präsidenten,
Sie erhalten diese E M ail in Ihrer Funktion als Präsidentin Präsident eines SKG
Mitgliedvereins und wir bitten Sie, diese Information an Ihre Vereinsmitglieder
weiterzugeben.
Die SKG Geschäftsstelle hat am Freitag, nachdem der Bundesrat weitere Massnahmen
zum Schutz der Bevölkerung vor dem Corona Virus bekannt gegeben hat, bereits
Empfehlungen zum Umgang mit Versammlun gen und Veranstaltungen der
Mitgliedsvereine versendet sowie Anbieter von SKG Ausbildungskursen informiert, dass
vom Abhalten von Kursen im Präsenzunterricht vorläufig bis am 4. April abzusehen ist.
Aktuell treffen auf der SKG Geschäftsstelle sehr viele A nfragen zum Thema «regulären
Trainingsbetrieb in den Vereinen» ein. Dazu gibt die SKG folgende Empfehlungen ab:
- Informieren Sie sich regelmässig über die kantonalen Vorschriften der einzelnen
Gesundheitsämter. Die Vorschriften sind von Kanton zu Kanton un terschiedlich. In
den Kantonen Graubünden und Tessin als Beispiel ist das Abhalten von Trainings
jeglicher Art zurzeit untersagt.
- Es liegt in der Verantwortung der einzelnen Vereine, zu entscheiden, ob der reguläre
Trainingsbetrieb wie gewohnt oder allenf alls in angepasster Form fortgesetzt wird.
- Falls sich Ihr Verein für die Weiterführung der Trainings entscheidet, sollte zum Schutz
vor allem der älteren Mitglieder auf das «gesellige Beisammensein» im Anschluss an
das Training aktuell verzichtet werden.
- Halten Sie sich in jedem Fall an die vom Bund angeordneten Prä ventions
M assnahmen: Personen, die krank sind oder sich krank fühlen, sollen aufgefordert
werden, das Training nicht zu besuchen; besonders gefährdete Personen sollen
geschützt werden; die Te ilnehmenden sollen aktiv über allgemeine
Schutzmassnahmen wie Hä ndehygiene genügend Abstand halten etc. informiert
werden.
Natürlich braucht Ihr Hund auch in dieser Zeit Bewegung und Beschäftigung. Sorgen
Sie dafür, dass er diese erhält etwa in Form vo n ausgedehnten Spaziergängen.
Bezüglich Ausstellungen informieren wir sie, dass die Abteilung Ausstellungen für
Anpassungen von Daten von CAC Ausstellungen und Clubshows vollstes Verständnis hat
und bei Verschiebedaten die Vereine unbürokratisch unterstüt zen wird.
Die Empfehlung des Bundes ist klar und unmissverständlich: reduzieren Sie ihre sozialen
Kontakte auf ein striktes Minimum. Dies gilt auch für das Vereinsleben.
Vielleicht können Sie ja die dadurch gewonnen Zeit investieren und Personen helfen die
im Moment wirklich Hilfe benötigen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Empfehlung als pdf-Datei

 

SKG Wichtige Hinweise an die Mitgliedvereine

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Hinweise an die Mitgliedsvereine bezüglich Organisation von Veranstaltungen, Versammlungen, Trainings und Kursen
Sehr geehrte Damen und Herren Präsidentinnen und Präsidenten

Bei vielen Mitgliedsvereinen besteht eine grosse Unsicherheit was sie aufgrund der aktuellen Lage dürfen, beziehungsweise was sie für Verpflichtungen haben.

Zuallererst weisen wir sie daraufhin, dass die Vereine, die bei der SKG Mitglied sind eigenständige juristische Personen sind und daher die Verantwortung für ihr Handeln selber tragen müssen. Wir als Landesverband können ihnen nur Hinweise und Tipps geben.

Die aktuelle Situation ist sehr unübersichtlich und von Kanton zu Kanton verschieden. Die Bestimmungen ändern zudem laufend und eine definitive Aussage zu machen ist und bleibt sehr schwierig.
 
Wir empfehlen unseren Mitgliedsvereinen deshalb folgende Grundsätze zu berücksichtigen:

1. Verhältnismässigkeit berücksichtigen
Stellen Sie sich als Verein die Frage ist es in der heutigen Situation angebracht, verhältnismässig und angebracht einen an Anlass durchzuführen?

2. Gesetzliche Vorgaben abklären und einhalten
Habe ich geprüft, ob meine Veranstaltung die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und die notwendigen Abklärungen mit dem zuständigen Amt getroffen? Vorsicht, für jede Durchführung eines Anlasses ist das Kantonale Gesundheitsamt des Ortes an dem der Anlass durchgeführt wird zuständig.

3. Einschätzung der Gefährdung
Habe ich die Empfehlungen des BAG bezüglich Einschätzung der Gefährdung der Teilnehmenden Personen gebührlich berücksichtigt und gewürdigt? 

Erlauben Sie uns einen speziellen Hinweis bezüglich der Generalversammlungen für Vereine:
Bei der in vielen Vereinsstatuten aufgeführten Frist für die Durchführung der GV zum Beispiel: «die GV muss bis Ende März durchgeführt werden», handelt es sich um eine sogenannte Ordnungsfrist. Das bedeutet, wenn der Verein diese aufgrund höherer Gewalt nicht einhalten kann, müsste ein Vereinsmitglied die im späteren Jahr ordentlich durchgeführte Versammlung anfechten und beweisen, dass ihm durch die spätere Durchführung ein Schaden entstanden ist. Wir können uns im Moment keinen Fall vorstellen, bei dem so eine Konstellation möglich wäre. Eine Verschiebung einer Generalversammlung hat also ausser auf scheidende Funktionäre die ausserordentlich länger im Amt bleiben, keine Einflüsse. Der Vorstand kann und darf, nein er ist sogar dazu verpflichtet, das normale Tagesgeschäft des Vereins weiterführen. Was nicht gehen würde ist, eine grössere ausserordentliche Ausgabe zu tätigen, da das Budget ja erst an der Generalversammlung freigegeben wird. Auch bei Vereinen, die ein Wahljahr haben ist eine Verschiebung nicht problematisch. Die Vorstandsmitglieder des bestehenden Vorstandes bleiben im Amt, bis die Generalversammlung nachgeholt werden kann.

Eine Verschiebung eines Generalversammlungs-Datums ist also möglich und je nach Konstellation sinnvoll. Die Entscheidung liegt alleine beim Vereinsvorstand.

Berücksichtigen Sie bei allen Veranstaltungen, die Sie planen die drei eingangs erwähnten Punkte und informieren Sie sich frühzeitig bei dem für Sie zuständigen Amt.

Diese Hinweise gelten selbstverständlich auch für die Veranstaltungen die im Rahmen des «Tag des Hundes» geplant sind. Zu diesem Projekt haben wir uns Entschieden, bis zum 15. April 2020 abzuwarten um die Entscheidung über eine eventuelle Verschiebung zu treffen. Wir hoffen, dass wir bis zu diesem Zeitpunkt eine bessere Entscheidungsgrundlage haben als heute.

Wir hoffen auf einen zügigen und glimpflichen Verlauf dieser Epidemie in der Schweiz, in Europa und auch im Rest der Welt.
 
In diesem Sinne herzliche Grüsse und «gemeinsam sind wir stark»
 

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SKG DV 2.5.2020 verschoben

Verschiebung der Delegiertenversammlung 2020 der SKG
Liebe Hundefreunde
Liebe SKG Mitglieder
Sehr geehrte Damen und Herren Präsidentinnen und Präsidenten
 
Aufgrund der aktuellen Entwicklung rund um das Coronavirus und COVID-19 hat der Zentralvorstand der SKG einstimmig beschlossen, die Delegiertenversammlung, welche auf den 2. Mai 2020 geplant war, zu verschieben.

Die unsichere Lage in Bezug auf Veranstaltungen und die Kommunikation des Bundes in Bezug auf die Entwicklung und Verbreitung in Europa und in der Schweiz belasten die Delegiertenversammlung und erschweren eine demokratisch korrekte Durchführung für alle Beteiligten.

Wir können und dürfen nicht einzelne Delegierte von einer Versammlung ausschliessen, müssten dies aber höchstwahrscheinlich aufgrund der Auflagen des Kantons tun.

Das provisorisch festgelegte Verschiebe-Datum ist der
20. Juni 2020, auch ein Samstag. Die Versammlung wird voraussichtlich in Balsthal durchgeführt. Dies unter Vorbehalt anderslautender Bestimmungen des Bundes oder des Kantons.

Selbstverständlich werden wir sie weiter auf dem Laufenden halten.

Mit herzlichen und nachdenklichen Grüssen

Tag des Hundes 02.2020/2

Liebe Teilnehmer des Tag des Hundes

Ab Montag, 17. Februar, werden die Veranstaltungen, die am "Tag des Hundes" stattfinden, auf der Website ausgegeben.
Zusätzlich wird auch der interne Bereich zugänglich sein, auf welchem wir Kommunikationsmittel zur Verfügung stellen (dieser Bereich wird laufend ergänzt).

Sie können sich ab Montag mit folgenden Angaben auf der Website einloggen:

Benutzername: tdh-skg

Passwort: tdh2020

Besten Dank und freundliche Grüsse

Peter Bieri

i.A.

Marisa Schilliger

Sachbearbeiterin

Schweizerische Kynologische Gesellschaft SKG

Société Cynologique Suisse SCS

Società Cinologica Svizzera SCS

Sagmattstrasse 2

Postfach

4710 Balsthal

Tel. 031 306 62 62

Fax 031 306 62 60

www.skg.ch

Tag des Hundes 02.2020

Liebe Teilnehmer des Tag des Hundes

Ab Montag, 17. Februar, werden die Veranstaltungen, die am "Tag des Hundes" stattfinden, auf der Website ausgegeben.
Sie haben Ihren Verein telefonisch, per Mail oder per Post angemeldet, dadurch fehlen uns noch verschiedene Informationen. 

Wie wir informiert haben, kann ein Besucher auf der Internetseite mit einer Suchfunktion herausfinden, was wo läuft, dafür brauchen wir Filterwörter.

Mit dem untenstehenden Link gelangen Sie auf das erweiterte Anmeldeformular. 

Können Sie  uns die Onlineanmeldung machen und gleichzeitig die Arbeitsgattungen ankreuzen, die an diesem Tag gezeigt werden,  diese werden dann für den Filter verwendet.

Link https://www.tag-des-hundes.ch/fuer-vereine/anmeldeformular

 Ab Montag wird auch der interne Bereich zugänglich sein, auf welchem wir Kommunikationsmittel zur Verfügung stellen (dieser Bereich wird laufend ergänzt).

Sie können sich ab Montag mit folgenden Angaben auf der Website einloggen:

Benutzername: tdh-skg

Passwort: tdh2020

Besten Dank und freundliche Grüsse

Peter Bieri

i.A.

Marisa Schilliger

Sachbearbeiterin

Schweizerische Kynologische Gesellschaft SKG

Société Cynologique Suisse SCS

Società Cinologica Svizzera SCS

Sagmattstrasse 2

Postfach

4710 Balsthal

Tel. 031 306 62 62

Fax 031 306 62 60

www.skg.ch

SKG Newsletter Februar 2020

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Workshop "Mitgliedergewinnung für Vereine" vom 6. Juni 2020
Im Anschluss an die Präsidentenkonferenz sind wir momentan daran, die Inputs aller Teilnehmer zu strukturieren und auf Papier zu bringen. Vielen Dank allen Teilnehmern für die kreativen Beiträge. Dies ist eine hervorragende Basis um unserem Ziel - ein Handbuch "Mitgliedergewinnung für Vereine der SKG" näher zu kommen. 

Dafür organisieren wir, wie versprochen, einen Tages-Workshop. 
Dieser Anlass wird für alle interessierten Vorstandsmitglieder unserer Mitgliedsvereine organisiert. Ein Anmeldeformular mit Programm erhalten Sie im Laufe des Monats April. 

Herzlichen Dank, dass Sie diese Info innerhalb Ihres Vorstandes besprechen. Dadurch können sich Interessierte das Datum bereits heute vormerken. Der Workshop wird voraussichtlich in Balsthal stattfinden. 

Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme und einen aktiven Tag.

Herzliche Grüsse

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